Milliarden für arme Kinder – aber kaum einer ruft sie ab?
Hilfe, die niemand kennt, hilft niemandem
Jedes Jahr stellt der Staat Geld bereit, damit Kinder aus einkommensschwachen Familien besser lernen, mitmachen und dazugehören können. Doch ein Großteil dieser sogenannten BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe) bleibt einfach liegen. Eine neue, von der Brost-Stiftung geförderte Studie der Ruhr-Universität Bochum untersucht die Gründe dafür.
Ein neues Schuljahr beginnt. Die Klasse fährt ins Theater, ein Sportverein bietet Schnuppertraining an, und für die Mathearbeit wäre dringend Nachhilfe nötig. Doch für viele Kinder ist all das nicht drin – weil das Geld fehlt. Das Mittagessen in der Schule? Kostet extra. Die Klassenfahrt? Muss selbst gezahlt werden. Und auch ein eigenes Musikinstrument, das andere ganz selbstverständlich bekommen, bleibt für manche ein unerreichbarer Luxus.
Genau hier sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe helfen – kurz: BuT. Sie sind Teil des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets, das der Bund 2011 eingeführt hat. Finanziert werden sie aus Steuermitteln, bereitgestellt über die Kommunen und Jobcenter. Anspruch darauf haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Die Idee: Kein Kind soll ausgeschlossen sein, nur weil das Geld knapp ist. Deshalb gibt es Zuschüsse für Schulmaterial, Nachhilfe, Mittagessen, Vereinsbeiträge und Freizeitausstattung, Ausflüge oder Schülerfahrkarten.
Doch die Realität sieht oft anders aus: Wer BuT-Leistungen nutzen will, muss sie meist beantragen – und das ist je nach Wohnort mal einfacher, mal komplizierter. Manche Kommunen verlangen lange Formulare und nur in deutscher Beamtensprache, dazu kommen Nachweise und Fristen, andere setzen auf digitale Anträge oder Bildungskarten. Und nicht selten wissen die Familien gar nicht, dass es diese Hilfe überhaupt gibt.
Die große Lücke – warum Fördermittel oft nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden
Die Studie zeigt: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen oft nicht bei den Kindern an, weil die Verwaltung sie unnötig kompliziert macht und die ohnehin sozial benachteiligten Familien überfordert.
Zuständigkeiten sind zersplittert – mal ist das Jobcenter verantwortlich, mal das Sozialamt, immer irgendwie auch die Schule. Die Verfahren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt, und selbst einfache Leistungen wie das Schulmittagessen oder die Vereinsmitgliedschaft müssen vielerorts schriftlich beantragt werden – obwohl das eigentlich gar nicht nötig wäre.
Hinzu kommt: Viele Kommunen setzen auf Papiergutscheine oder Einzelbewilligungen, die nicht nur bürokratisch sind, sondern auch stigmatisierend wirken. Kinder müssen sich als Sozialleistungsempfänger zu erkennen geben – etwa beim Mittagessen oder bei der Anmeldung zur Klassenfahrt. Das schreckt ab.
„Es ist keine böse Absicht, dass Verwaltungen bürokratische Hürden wie komplizierte Anträge und Nachweispflichten aufbauen. Vielfach machen sie dies aus einem Absicherungsdenken heraus, dass alles juristisch korrekt sein soll. Nur fehlt ihnen häufig der Blick dafür, dass sie es damit den Bürgern schwerer als nötig machen.“, sagt Studienautor Prof. Dr. Jörg Bogumil von der Ruhr-Universität Bochum.
Wie es besser gehen könnte – und wo es schon klappt
Prof. Dr. Jörg Bogumil und Co-Autor Philipp Gräfe haben nicht nur die Probleme analysiert, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht. Die wichtigste Erkenntnis: Weniger Bürokratie, mehr Klarheit, mehr Würde.
Viele Kommunen könnten BuT-Leistungen deutlich einfacher zugänglich machen – etwa durch den Verzicht auf unnötige Anträge oder durch zentrale Anlaufstellen, die alle Leistungen bündeln. Besonders positiv bewertet die Studie digitale Bildungskarten, wie sie in Hamm, Oberhausen oder im Kreis Unna eingesetzt werden. Mit diesen bekommen die Kinder unkompliziert ein digitales Budget zugeteilt, mit dem sie sich bei Anbietern ihrer Wahl nur noch durch Vorzeigen der Karte anmelden brauchen – ohne peinliche Nachfragen oder Sonderbehandlungen.
Auch die Bewilligungspraxis müsste vereinheitlicht werden. Derzeit hängt es vom Wohnort ab, ob und wie schnell ein Antrag genehmigt wird – oder ob zusätzliche Hürden wie Fehlstunden oder Verhaltensnoten die Hilfe blockieren. Prof. Dr. Jörg Bogumil: „Eines der überraschendsten Ergebnisse waren die großen Unterschiede, was in den einen Kommunen möglich ist, in den anderen aber abgelehnt wird. Das reicht von den Höchstsätzen, die für Leistungen bereitgestellt werden, bis hin dazu, ob der Anspruch z.B. auf Lernförderung überhaupt anerkannt wird.“ Dabei ist BuT ein Rechtsanspruch, kein Bonusprogramm.
Die Kommunen und Schulen sollten nicht zuletzt aktiver auf die Familien zugehen, statt darauf zu hoffen, dass jemand zufällig von den Leistungen erfährt. Denn Hilfe, die niemand kennt, hilft niemandem.
Über das Projekt
Die Studie ist Teil eines praxisorientierten Projekts der Ruhr-Universität Bochum, das von der Brost-Stiftung gefördert wird. Ziel ist es, staatliche Hilfen dort wirksamer zu machen, wo sie oft an Bürokratie scheitern – und das an zwei zentralen Stellen: bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und bei der öffentlichen Förderung im Bereich der Wohlfahrtspflege. Der Ansatz: Bildung statt Bürokratie. Zum einen sollen Verwaltungsmitarbeitende sensibilisiert werden – für die Hürden, die ihre Verfahren für bedürftige Familien und ehrenamtliche Helfer aufbauen. Zum anderen geht es darum, Menschen mit Anspruch auf Unterstützung besser zu informieren und zu begleiten. Im Zentrum steht der Austausch zwischen Verwaltung, sozialen Berufen und den Betroffenen selbst – damit Hilfe nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch im Alltag ankommt.