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Stiftungsvermögen

Das Vermögen der Brost-Stiftung, welches ihr von der Stifterin Anneliese Brost übertragen worden ist, wird mit dem Ziel angelegt, laufende Erträge für die Stiftungsarbeit zu beschaffen und dabei das Stiftungsvermögen langfristig zu erhalten. Der Vorstand der Brost-Stiftung ist seit Jahren sehr darum bemüht – trotz der Herausforderungen der komplexen internationalen Kapitalmärkte – in möglichst effiziente, aber gleichzeitig sichere Anlagen zu investieren, um ausreichende finanzielle Mittel für die Finanzierung von gemeinnützigen Projekten zu generieren.

Um einen zielgerichteten und angemessenen Einsatz des von der Stifterin Anneliese Brost anvertrauten Vermögens gewährleisten zu können, hat der Vorstand der Brost-Stiftung – der sich fortlaufend mit den Entwicklungen und Perspektiven auf dem Kapitalmarkt auseinandersetzt und sich dabei vom Finanzausschuss sowie zahlreichen externen Experten umfassend beraten lässt – Anlagerichtlinien formuliert. Diese Richtlinien werden vom Vorstand regelmäßig, wie dies im Bereich der gemeinnützigen Stiftungen üblich ist, bei wesentlichen Veränderungen auf dem Kapitalmarkt angepasst, sofern dies geboten ist. Diese Anlagerichtlinien sollen einen allgemeinen Überblick über die Vermögensanlage in der Brost-Stiftung geben und sind nachfolgend aufgeführt:

Anlagerichtlinien der Brost-Stiftung

Präambel

Die Brost-Stiftung nimmt die Verantwortung für die Verwaltung des ihr von der Stifterin Anneliese Brost anvertrauten Vermögens mit größter Sorgfalt wahr und gibt sich zu diesem Zweck diese Anlagerichtlinien.

Die Vermögensanlage bei Stiftungen hat zum Ziel, das Stiftungskapital möglichst real zu erhalten und zugleich ausschüttungsfähige Erträge zu generieren, die grundsätzlich für die Verfolgung des Stiftungszwecks und damit für das gemeinnützige Wirken der Stiftung einzusetzen sind. Das bedeutet, dass – um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sicherzustellen – dem Aspekt der Renditeerzielung ein hoher Stellenwert zukommt, wie auch dem in Wechselwirkung stehenden Aspekt der Sicherheit der Vermögensanlage. Die Stiftung verwaltet das Vermögen nicht zum Selbstzweck, sondern um die Verwirklichung der Satzungsziele sicherzustellen. Um diese Ziele effektiv umzusetzen, hat die Brost-Stiftung professionelle Strukturen geschaffen, die in diesen Anlagerichtlinien näher dargestellt sind.

Die Stifterin hat in der Stiftungssatzung vorgegeben, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten ist. Die Verwaltung des Vermögens ist satzungsgemäß zugewiesene Aufgabe des Vorstands der Stiftung. Weiter ist in der Satzung geregelt, dass der Finanzausschuss der Stiftung den Vorstand bei seiner Aufgabenwahrnehmung beratend unterstützt. Die für Vorstand und Finanzausschuss aufgestellten Geschäftsordnungen enthalten weitere Aufgabenzuweisungen, die in § 4 dieser Anlagerichtlinien näher beschrieben sind.

In Zusammenhang mit der Vermögensanlage der Stiftung setzen sich die Stiftungsorgane der Brost-Stiftung das Ziel, neben der Beachtung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung und unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Rendite-Risiko-Relation möglichst auskömmliche Ausschüttungen zu Gunsten der Leistungsfähigkeit der Stiftung zu generieren, um diese Mittel für das gemeinnützige Wirken der Stiftung einsetzen zu können.

Die hier in der Präambel dargestellten Rahmenbedingungen bilden – unter Anknüpfung an die satzungsgemäßen Vorgaben – die Grundlage für die nachfolgend formulierten Anlagerichtlinien der Brost-Stiftung.

Der Vorstand

Stand: 15. Mai 2023