Stiftungsvermögen
Das Vermögen der Brost-Stiftung, welches ihr von der Stifterin Anneliese Brost übertragen worden ist, wird mit dem Ziel angelegt, laufende Erträge für die Stiftungsarbeit zu beschaffen und dabei das Stiftungsvermögen langfristig zu erhalten. Der Vorstand der Brost-Stiftung ist seit Jahren sehr darum bemüht – trotz der Herausforderungen der komplexen internationalen Kapitalmärkte – in möglichst effiziente, aber gleichzeitig sichere Anlagen zu investieren, um ausreichende finanzielle Mittel für die Finanzierung von gemeinnützigen Projekten zu generieren.
Um einen zielgerichteten und angemessenen Einsatz des von der Stifterin Anneliese Brost anvertrauten Vermögens gewährleisten zu können, hat der Vorstand der Brost-Stiftung – der sich fortlaufend mit den Entwicklungen und Perspektiven auf dem Kapitalmarkt auseinandersetzt und sich dabei vom Finanzausschuss sowie zahlreichen externen Experten umfassend beraten lässt – Anlagerichtlinien formuliert. Diese Richtlinien werden vom Vorstand regelmäßig, wie dies im Bereich der gemeinnützigen Stiftungen üblich ist, bei wesentlichen Veränderungen auf dem Kapitalmarkt angepasst, sofern dies geboten ist. Diese Anlagerichtlinien sollen einen allgemeinen Überblick über die Vermögensanlage in der Brost-Stiftung geben und sind nachfolgend aufgeführt:
Anlagerichtlinien der Brost-Stiftung
Präambel
Die Brost-Stiftung nimmt die Verantwortung für die Verwaltung des ihr von der Stifterin Anneliese Brost anvertrauten Vermögens mit größter Sorgfalt wahr und gibt sich zu diesem Zweck diese Anlagerichtlinien.
Die Vermögensanlage bei Stiftungen hat zum Ziel, das Stiftungskapital möglichst real zu erhalten und zugleich ausschüttungsfähige Erträge zu generieren, die grundsätzlich für die Verfolgung des Stiftungszwecks und damit für das gemeinnützige Wirken der Stiftung einzusetzen sind. Das bedeutet, dass – um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sicherzustellen – dem Aspekt der Renditeerzielung ein hoher Stellenwert zukommt, wie auch dem in Wechselwirkung stehenden Aspekt der Sicherheit der Vermögensanlage. Die Stiftung verwaltet das Vermögen nicht zum Selbstzweck, sondern um die Verwirklichung der Satzungsziele sicherzustellen. Um diese Ziele effektiv umzusetzen, hat die Brost-Stiftung professionelle Strukturen geschaffen, die in diesen Anlagerichtlinien näher dargestellt sind.
Die Stifterin hat in der Stiftungssatzung vorgegeben, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten ist. Die Verwaltung des Vermögens ist satzungsgemäß zugewiesene Aufgabe des Vorstands der Stiftung. Weiter ist in der Satzung geregelt, dass der Finanzausschuss der Stiftung den Vorstand bei seiner Aufgabenwahrnehmung beratend unterstützt. Die für Vorstand und Finanzausschuss aufgestellten Geschäftsordnungen enthalten weitere Aufgabenzuweisungen, die in § 4 dieser Anlagerichtlinien näher beschrieben sind.
In Zusammenhang mit der Vermögensanlage der Stiftung setzen sich die Stiftungsorgane der Brost-Stiftung das Ziel, neben der Beachtung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung und unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Rendite-Risiko-Relation möglichst auskömmliche Ausschüttungen zu Gunsten der Leistungsfähigkeit der Stiftung zu generieren, um diese Mittel für das gemeinnützige Wirken der Stiftung einsetzen zu können.
Die hier in der Präambel dargestellten Rahmenbedingungen bilden – unter Anknüpfung an die satzungsgemäßen Vorgaben – die Grundlage für die nachfolgend formulierten Anlagerichtlinien der Brost-Stiftung.
§ 1 Anlageziele und -strategie
Ziele der Vermögensanlage der Brost-Stiftung sind,
- das Grundstockvermögen der Stiftung möglichst real zu erhalten sowie
- möglichst auskömmliche und kontinuierliche Ausschüttungen für die gemeinnützige Zweckverwirklichung zu generieren.
Die Anlagestrategie der Stiftung ist darauf ausgerichtet, die vorstehenden Anlageziele zu erreichen. Dafür soll eine diversifizierte Struktur des Anlagevermögens geschaffen werden, die geeignet ist, eine optimale Verwirklichung der Anlageziele zu gewährleisten. Bei der Erfüllung dieser Anforderungen ist die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses von Ertrag und Risiko zu beachten. Risikoreiche Anlagen mit spekulativem Charakter sind von dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Darüber hinaus wird grundsätzlich angestrebt, auch ethische Aspekte bei der Vermögensanlage bestmöglich zu berücksichtigen. Dabei sollen solche Vermögensanlagen vermieden werden, die bestimmte Branchen fördern, die dem Kriterium nicht entsprechen, wie beispielsweise Investitionen in die Rüstungsindustrie. Investitionen, die auch der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen, so genanntes „Mission Investing“ wird im Einzelfall in Betracht gezogen.
Die Stiftung strebt grundsätzlich eine diversifizierte Vermögensanlage an. Ziel ist die Streuung von Risiken, die Optimierung der Gesamtrendite und die Kontinuität von Ausschüttungsbeträgen, die zur Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke der Stiftung eingesetzt werden können.
In Zusammenhang mit der Diversifikation des Stiftungsvermögens sollen unterschiedliche Anlageklassen bedient werden. Insbesondere sollen neben der Anlage in Wertpapieren auch Investitionen in die Anlageklasse Immobilien erfolgen. Gerade diese Anlageklasse soll unter anderem zu einer Stabilisierung der Ausschüttungsrendite beitragen. Darüber hinaus finden weitere Anlageklassen bei der Vermögensanlage Berücksichtigung.
Eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen der gesondert geregelten Vorgaben für die Auswahl von Anlageinstrumenten im Bereich Wertpapiere und Immobilien.
§ 2 Anlageklassen
Das Anlageuniversum der Brost-Stiftung wird in Anlehnung an die jeweilige Handelbarkeit in liquide und illiquide Anlageklassen abgegrenzt. Der langfristige Anlagehorizont der Stiftung erlaubt es neben der Investition in klassische Anlageklassen (liquide Vermögensanlagen) – börsennotierte Wertpapiere, wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds – auch in Vermögensanlagen mit eingeschränkter Handelbarkeit (illiquide Vermögensanlagen) zu investieren, die außerhalb eines geregelten Marktes gehandelt werden. Hierunter fallen Alternative Investments, wie beispielsweise Immobilien im Direktbestand oder Private Equity-Beteiligungen. In der nachfolgenden Tabelle wird ein Überblick über das Anlageuniversum in der Brost-Stiftung gegeben:
Liquide Vermögensanlagen
Kategorie I a Investmentgrade-Renten
Kategorie I b EUR-Liquidität
Kategorie II a Aktien
Kategorie II b Sonstiges
Kategorie II c Hochzinsanleihen
Kategorie II d Schwellenländeranleihen
Kategorie II e Non-Traditional
Kategorie II f Börsennotiertes Private Equity
Kategorie II g Derivate
Illiquide Vermögensanlagen
Kategorie III a Private Equity
Kategorie III b Infrastruktur
Kategorie III c Immobilien Wohnen
Kategorie III d Immobilien Gewerbe
Kategorie III e Private Debt
Die Anlagen der Brost-Stiftung müssen im Einklang mit dem Stiftungszweck und dem Willen der Stifterin stehen. In Ergänzung finanzieller Kriterien können soziale, ökologische sowie kulturelle und weitere nachhaltigkeitsbezogene Kriterien berücksichtigt werden.
Die zulässigen Anlageklassen (Kategorien) werden durch nähere Vorgaben konkretisiert:
Nähere Vorgaben zu Kategorie I
Kategorie I a Renten:
Anlage in Staats- und Unternehmensanleihen mit Investmentgrade-Rating aus Industrieländern oder hypothekenbesicherte Wertpapiere (MBS) mit Investmentgrade-Rating – die von US-Behörden respektive staatlich geförderten Unternehmen ausgegeben worden sind – über börsennotierte Einzeltitel, aktive Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF), welche die Wertentwicklung von Indices dieser Anlageklasse abbilden. Die Einstufung der Bonität der zugrunde liegenden Wertpapiere erfolgt durch S&P, Moody’s und Fitch. Besteht kein Emissionsrating, so reicht ein Emittentenrating aus.
Kategorie I b Liquidität:
Sicht- und Termineinlagen einschließlich Fremdwährungskonten.
Nähere Vorgaben zu Kategorie II
Kategorie II a Aktien und aktienähnlich:
Anlage in Aktien börsennotierter Unternehmen über börsennotierte Einzeltitel, aktive Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF), welche die Wertentwicklung von Indices dieser Anlageklasse abbilden. Börsennotierte Immobiliengesellschaften und Infrastrukturunternehmen stellen eine Ausnahme dar und sind der Kategorie II e „Non-Traditional“ zuzuordnen.
Kategorie II b Sonstiges:
Anlage sowohl in Edelmetallen und Rohstoffen in Form von Exchange Traded Commodities (ETC) als auch Fremdwährungsanleihen. Bei der Verwendung der ETC sollen Instrumente bevorzugt werden, bei denen eine physische Unterlegung erfolgt und ggf. ein Herausgabeanspruch des Anlegers besteht.
Kategorie II c Hochzinsanleihen:
Anlage in Unternehmensanleihen mit einem Non-Investmentgrade-Rating aus Industrieländern über börsennotierte Einzeltitel, aktive Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF), welche die Wertentwicklung von Indices dieser Anlageklasse abbilden. Die Einstufung der Bonität der zugrunde liegenden Wertpapiere erfolgt durch S&P, Moody´s und Fitch. Besteht kein Emissionsrating, so reicht ein Emittentenrating aus.
Kategorie II d Schwellenländeranleihen:
Anlage in Staats-, Quasistaats- und Unternehmensanleihen aus Schwellenländern über börsennotierte Einzeltitel, aktive Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF), welche die Wertentwicklung von Indices dieser Anlageklasse abbilden.
Kategorie II e Non-Traditional:
Anlage in börsennotierte Immobiliengesellschaften und Real Estate Investment Trusts (REIT) oder börsennotierte internationale Infrastrukturunternehmen aus Industrie- und Schwellenländern, aktive Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF) oder Exchange Traded Commodity (ETC), welche die Wertentwicklung (von Indices) dieser Anlageklasse abbilden.
Kategorie II f Börsennotiertes Private Equity:
Anlage in börsennotierte internationale Private Equity-Unternehmen oder Beteiligungsholdings, die Zugang zu einem aktiv gemanagten Private Equity-Portfolio gewähren, über börsennotierte Einzeltitel, aktive Investmentfonds oder börsennotierte Indexfonds (ETF), welche die Wertentwicklung (von Indices) dieser Anlageklasse abbilden.
Kategorie II g Derivate:
Mit Ausnahme der folgenden Instrumente dürfen keine Derivate im Sinne des § 2 Abs. 3 WpHG eingesetzt werden: Devisentermingeschäfte und / oder Währungsfutures zur Währungsabsicherung (1), Optionen auf Einzeltitel und Indices (2) sowie Indexfutures (3), wobei der Einsatz ausschließlich zur Erfüllung eines oder mehrerer der folgenden Ziele erfolgen darf: Die Reduktion von bestehenden Positionen im Sinne einer Absicherung von Zins-, Kredit-, Währungs- oder Kursrisiken der Anlagen (a), die Erhöhung oder Reduktion von Positionen anstatt des Erwerbes von physischen Anlagen (b) sowie zur Erzielung der laufenden Erträge durch den Verkauf von Puts und den Verkauf von Calls (gecoverd) auf Einzelaktien (c).
Nähere Vorgaben zu Kategorie III
Kategorie III a Private Equity:
Direkte oder mittelbare Anlage über Fondsvehikel in nicht börsengelistete Unternehmen. Die Anlage kann dabei insbesondere in den Sub-Kategorien Venture Capital, Growth, Buyout und Secondaries erfolgen. Die Einbeziehung von Fremdkapital innerhalb eines Fondskonstruktes ist grundsätzlich zulässig, wird jedoch im Einzelfall einer gesonderten Beurteilung unterzogen.
Kategorie III b Infrastruktur:
Direkte oder mittelbare Anlage über Fondsvehikel in Infrastrukturprojekte. Die Anlage kann dabei insbesondere in den Sub-Kategorien Transport und Verkehr, Ver- und Entsorgung, Kommunikation, Energie und Energietransport, Solar, Windenergie sowie soziale Infrastruktur erfolgen. Die Einbeziehung von Fremdkapital innerhalb eines Fondskonstruktes ist grundsätzlich zulässig, wird jedoch im Einzelfall einer gesonderten Beurteilung unterzogen.
Kategorie III c Immobilien Wohnen:
Direkte oder mittelbare Anlage über Fondsvehikel in Wohnimmobilien. Die Einbeziehung von Fremdkapital bei Bestandsimmobilien oder innerhalb eines Fondskonstruktes ist grundsätzlich zulässig, wird jedoch im Einzelfall einer gesonderten Beurteilung unterzogen.
Kategorie III d Immobilien Gewerbe:
Direkte oder mittelbare Anlage über Fondsvehikel in Gewerbeimmobilien. Die Anlage kann dabei insbesondere in den Segmenten Büro, Logistik, Freizeit und Produktion erfolgen. Die Einbeziehung von Fremdkapital bei Bestandsimmobilien oder innerhalb eines Fondskonstruktes ist grundsätzlich zulässig, wird jedoch im Einzelfall einer gesonderten Beurteilung unterzogen.
Kategorie III e Private Debt:
Direkte oder mittelbare Anlage über Fondsvehikel in nicht börsengelistete Fremdkapitalinstrumente. Die Anlage kann dabei insbesondere in den Sub-Kategorien Direct Lending, Mezzanine, Distressed Debt, Special Situations, Venture Debt, Real Estate Debt und Infrastructure Debt erfolgen. Die Einbeziehung von Fremdkapital auf Ebene des Fondskonstruktes ist grundsätzlich zulässig, wird jedoch im Einzelfall einer gesonderten Beurteilung unterzogen.
§ 3 Wertpapieranlagen
Die Anlage in Wertpapieren kann in der Form erfolgen, dass die Stiftung Vermögensverwaltungsmandate an Banken und Vermögensverwalter erteilt. Hierbei macht sich die Stiftung die besondere Sachkunde und Erfahrung der beauftragten, professionellen Verwalter zu Nutze. Das erteilte Mandat basiert auf dafür gesondert verfassten Vorgaben für die Auswahl von Anlageinstrumenten, die gesondert für einzelne Teilmandate geregelt sind. An die dort getroffenen Festlegungen, insbesondere Anlagegrenzen für bestimmte Finanzinstrumente, sind die mandatierten Verwalter gebunden.
In Zusammenhang mit der Auswahl von Vermögensverwaltern findet in der Regel eine turnusmäßige Überprüfung und Neuvergabe von Mandaten statt. In diesem strukturierten Auswahlprozess werden Voraussetzungen für die Mandatsvergabe definiert. Die Vorgaben werden verschiedenen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt, um diese in die Lage zu versetzen, ein individualisiertes Angebot abgeben zu können. Die Auswahlentscheidung zur Neuvergabe oder Prolongation von Mandaten trifft der Vorstand anhand bestimmter Kriterien, z. B. Beratungsqualität, Track-Record des Verwalters, Diversifikation, Risikosteuerung, Kostengesichtspunkte.
§ 4 Immobilienanlagen
Die Anlage in der Anlageklasse Immobilien erfolgt vorwiegend in Form von Direktinvestitionen. Zu diesem Zweck hat die Brost-Stiftung Tochtergesellschaften gegründet, in denen die Immobilien gehalten und verwaltet werden.
Weiter wird bei der Verwaltung der Bestandsimmobilien sowie bei der Auswahl von neuen Immobilieninvestitionen ein professionelles Asset Management vorgehalten. Dazu zählt, dass die Stiftung bei der Auswahl und Entscheidung zu einzelnen Anlageobjekten Expertise von Immobilienfachleuten einbezieht.
Die Festlegung von Investitionsprofilen erfolgt jeweils unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen am Immobilienmarkt. Auch im Bereich der Immobilieninvestitionen wird grundsätzlich eine Diversifikation des Portfolios angestrebt, indem unter anderem unterschiedliche Standorte und Rendite-Risiko-Profile für Einzelobjekte bestimmt werden. Festlegungen erfolgen im Rahmen von gesondert geregelten „Vorgaben für die Auswahl von Immobilieninvestitionen“.
§ 5 Aufgaben, Zuständigkeiten
Satzungsgemäß zuständig für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist der gesamte Stiftungsvorstand. In der Geschäftsordnung für den Vorstand ist ferner festgelegt, dass diesem unter anderem auch das Controlling der Vermögensverwaltung sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Anlagerichtlinie obliegen.
Der Finanzausschuss hat den Vorstand laut Geschäftsordnung zur Anlage des Stiftungsvermögens zu beraten und darüber zu wachen, dass der Wert des Stiftungsvermögens mittelfristig ungeschmälert erhalten bleibt. Für die Aufgaben des Finanzausschusses gilt Folgendes:
- Der Finanzausschuss hält in der Regel quartalsweise Sitzungen ab.
- Der Finanzausschuss überwacht die Einhaltung der Anlagerichtlinien und gibt Empfehlungen bezüglich Änderungen der Anlagerichtlinien sowie der konkreten Vorgaben für Anlageinstrumente ab.
§ 6 Überwachung
Die Brost-Stiftung hat zum Zwecke der Überwachung der Erreichung der Anlageziele und der Vermeidung von ungewollten Risiken sowohl im Bereich der Wertpapieranlagen als auch im Bereich der Immobilienanlagen ein professionelles Controlling installiert.
Im Bereich der liquiden Vermögensanlagen zielt die Controlling-Struktur insbesondere auf die Identifizierung von Klumpenrisiken ab. Zu diesem Zweck wird das in Wertpapieren gebundene Vermögen, unter anderem, im Hinblick auf die Länderallokation, Branchenallokation und Emittentenstruktur analysiert sowie unter Rendite-/Risikoaspekten beleuchtet. Dabei wird sowohl die Ebene der einzelnen Portfolios, als auch das aggregierte Wertpapiervermögen in die Betrachtung einbezogen. Ferner ist die Überwachung der Einhaltung der für die einzelnen Mandate gesondert verfassten Vorgaben in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz. Die im Rahmen des Controllings gewonnenen Informationen dienen neben der Vermögenssteuerung, auch der Beurteilung der eingesetzten Vermögensverwalter, mit dem Ziel, den Leistungswettbewerb unter diesen aufrechtzuerhalten und falls erforderlich, gezielte Substitutionen vorzunehmen.
Im Mittelpunkt des Immobilien-Controllings stehen der Soll-Ist-Abgleich der Zahlungsströme des Immobilienbestandes und die Überwachung der Renditeziele. Hierauf aufbauend werden relevante Informationen abgeleitet, die im Rahmen der Liquiditätssteuerung zum Einsatz gebracht werden. Zudem ermöglicht das aufbereitete Zahlenmaterial eine laufende Erfolgsbewertung und Steuerung der Portfolio-Objekte. Insbesondere werden hierzu verschiedene Kennzahlen ermittelt, die unterschiedliche Betrachtungen, wie etwa die Darstellung vor und nach geleistetem Kapitaldienst, miteinbeziehen und so eine sachliche Bewertung ermöglichen. Im Rahmen des Immobilien-Controllings wird die Entwicklung der einzelnen Bestandsimmobilien und der Immobilienanlagen in ihrer Gesamtheit dokumentiert und analysiert. Somit wird die Bereitstellung wichtiger Informationen über den aktuellen Zustand, wie beispielsweise Leerstandsquoten und Renovierungsbedarfe, sowie die frühzeitige Erkennung negativer Veränderungen gewährleistet.
§ 7 Berichterstattung
Im Zuge der teilweise professionellen Dienstleistern zugewiesenen Überwachungsfunktion, wie unter § 5 dargestellt, lässt sich der Vorstand der Brost-Stiftung umfassend und mindestens halbjährlich Bericht erstatten.
Im Hinblick auf die Wertpapieranlagen erhält der Stiftungsvorstand regelmäßig Auswertungen in Form eines umfänglichen Wertpapierberichts, der unter anderem sämtliche Anlageinstrumente sowie Transaktionen umfasst. Weiter wird in dem Bericht das Einhalten der konkreten Vorgaben für die beauftragten Vermögensverwalter geprüft und dokumentiert. Ebenso findet ein Abgleich der Renditeentwicklung in Bezug auf die jeweils vorgegebene Benchmark statt.
Im Hinblick auf die Immobilienanlagen erhält der Stiftungsvorstand regelmäßig Auswertungen zur Entwicklung des Immobilienportfolios. In diesen Auswertungen werden unter anderem die Entwicklung der Mieten, Leerstandsquoten und laufende Betriebskosten dokumentiert und der Abgleich mit jeweiligen Prognosen dokumentiert.
Der Finanzausschuss erhält regelmäßig Informationen zur Wertpapieranlage der Stiftung. Über die weitere Vermögensanlage in andere Anlageklassen wird der Finanzausschuss einmal jährlich informiert. Darüber hinaus erhält der Finanzausschuss in der Regel halbjährlich einen Bericht über die Entwicklung der Mittelverwendung nebst Projektübersicht.
Weitergehend werden regelmäßig gesonderte Reportings für den Vorstand und den Finanzausschuss ausgearbeitet, in welchen die in den Berichten zu den Wertpapieranlagen und Immobilienanlagen enthaltenen Informationen analysiert und bewertet werden. Ergänzt werden diese Berichtsvarianten durch umfangreiche Analysen, die dem Vorstand als zusätzliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden.
§ 8 Risikomanagement
Die Brost Stiftung hat ein Risikomanagement implementiert, um einen fortlaufenden Überblick über die auf die Vermögensanlagen einwirkenden Risiken zu erhalten. Die Steuerung und Bewertung des Gesamtrisikos der Vermögensverwaltung erfolgt insbesondere anhand einer regelmäßigen Analyse der Auswirkungen negativer Extremereignisse auf dem Kapitalmarkt – Value at Risk, Conditional Value at Risk – auf die bestehende Risikotragfähigkeit. Der Leitgedanke dieser Betrachtung liegt in der Beantwortung der Fragestellung, welchen Maximalverlust die Brost-Stiftung tragen kann. Die Quantifizierung des Risikos erfolgt auf Basis in der Praxis erprobter und bei professionellen Investoren standardmäßig eingesetzter Verfahren durch ein spezialisiertes Beratungsunternehmen.
Weiterhin wird der Einfluss einzelner Risikokomponenten, beispielsweise das Zinsänderungsrisiko oder Inflationsrisiko, im Rahmen von Sensitivitätsanalysen betrachtet sowie das Verhalten der aktuellen Vermögensanlagen in historischen Krisenszenarien simuliert (max. Drawdown, time to recovery). Die Risikoanalysen werden regelmäßig an die Bedürfnisse der Brost-Stiftung angepasst, insbesondere im Zuge der Weiterentwicklung der Vermögensverwaltung.
Für die illiquiden Anlageklassen erfolgt ein gesondertes Risikocontrolling und -monitoring, das neben der Gesamtzielerreichung insbesondere die Einhaltung der jeweils vereinbarten Strategie auf Ebene der einzelnen Beteiligungen sowie etwaige Berichtspflichten der jeweiligen Anbieter überwachen soll. Überdies werden die Beteiligungen kumuliert auf mögliche Klumpenrisiken hin analysiert.
§ 9 Sonstiges
Die hier formulierten Anlagerichtlinien wurden zwischen Vorstand und Finanzausschuss umfassend beraten und diskutiert, bevor diese vom Vorstand beschlossen worden sind.
Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Aktualitätskontrolle obliegen dem Vorstand, der dabei vom Finanzausschuss beratend unterstützt wird.
Der Vorstand
Stand: 15. Mai 2023