Unterstützung in der Corona-Krise

Brost-Vorstand beschließt Förderschwerpunkt 2020: „Mildtätigkeit“
Der Vorstand der Brost-Stiftung hat die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung von Virusübertragungen studiert. Diese können in bestimmten Bereichen schwerwiegende und nachwirkende Folgen haben. Einzelschicksale kumulieren im Bereich freischaffender Künstler zum Risiko eines dauerhaften Verlustes an kultureller Vielfalt. Es gibt auch bei Sportlern, Personen im Bereich der Pflege und Betreuung, freiberuflichen Journalisten und anderen schwerwiegende soziale Bedrängnis.Deshalb hat sich der Vorstand der Brost-Stiftung angesichts und während der sogenannten ‚Corona-Krise‘ entschlossen, ab sofort den Förderschwerpunkt auf die Unterstützung von bedürftigen Personen zu legen, die in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Eine solche Unterstützung ist als Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) durch die Ziffer II.2 von unserer Stiftungssatzung vorgesehen.
Entscheidungen über andere noch nicht zugesagte Förderungen werden bedauerlicherweise abgelehnt oder zurückgestellt.